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   VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11   

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VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11 (https://dejure.org/2012,24588)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.08.2012 - 27 F 96/11 (https://dejure.org/2012,24588)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. August 2012 - 27 F 96/11 (https://dejure.org/2012,24588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 Abs 2 VwGO, § 99 Abs 1 VwGO
    Schützenswerte Daten Dritter - hier: Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter Verfahrensbeteiligter, In-camera-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geheimhaltungsbedürftigkeit von Namen von Behördenmitarbeitern oder von Mitarbeitern von Verfahrensbeteiligten ohne Hinzutreten besonderer Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 880
  • WM 2012, 2274
  • DÖV 2012, 900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Nach der Klärung des Rechtsbegriffs "Gesetz" in diesem Zusammenhang durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 - mit weiteren Nachweisen aus der Kommentarliteratur, DVBl 2011, 1092, und vom 5. Oktober 2011 - 20 F 24.10 -, Juris) hat sich auch der Senat der Auffassung angeschlossen, dass der Tatbestand der Geheimhaltungspflicht nach einem Gesetz nicht bereits dann gegeben ist, wenn eine einfachgesetzlich angeordnete Pflicht zur Verschwiegenheit besteht (vgl. Beschluss vom 12. Januar 2012 - 27 F 1755/10 -).

    Dabei weist der Senat darauf hin, dass es sich auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2011 (Beschluss vom 23.6.2011 - 20 F 21/10 in juris) nach Auffassung des Senats weder bei den Namen von Behördenmitarbeitern, noch bei den Namen der direkten Mitarbeiter der Beigeladenen zu 1. und 2. ohne Hinzutreten besonderer Umstände, die eine besondere Geheimhaltungsbedürftigkeit begründen könnten, um schützenswerte Daten Dritter handelt.

  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Nach der Klärung des Rechtsbegriffs "Gesetz" in diesem Zusammenhang durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 - mit weiteren Nachweisen aus der Kommentarliteratur, DVBl 2011, 1092, und vom 5. Oktober 2011 - 20 F 24.10 -, Juris) hat sich auch der Senat der Auffassung angeschlossen, dass der Tatbestand der Geheimhaltungspflicht nach einem Gesetz nicht bereits dann gegeben ist, wenn eine einfachgesetzlich angeordnete Pflicht zur Verschwiegenheit besteht (vgl. Beschluss vom 12. Januar 2012 - 27 F 1755/10 -).

    Geschäftsgeheimnisse zielen auf den Schutz kaufmännischen Wissens und betreffen alle Konditionen, die die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmen können, wie Umsätze, Ertragslage, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit und Kalkulationsunterlagen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 20 F 13.10 - Juris und vom 5. Oktober 2011, - 20 F 24.10 - Juris).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2010 - 20 F 5.10 -, vom 12. Oktober 2009 - 20 F 1.09 -, beide juris, und vom 19. Januar 2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 10.08.2010 - 20 F 5.10

    Zum Begriff des Geschäftsgeheimnisses

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2010 - 20 F 5.10 -, vom 12. Oktober 2009 - 20 F 1.09 -, beide juris, und vom 19. Januar 2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2010 - 20 F 5.10 -, vom 12. Oktober 2009 - 20 F 1.09 -, beide juris, und vom 19. Januar 2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Die in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Ermessensausübung stellt damit im Verhältnis zu den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften eine prozessuale Spezialnorm dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 20 F 5.05 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Grundsätzlich bedarf es dafür gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache oder einer vergleichbaren Äußerung des Hauptsachegerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, 232, und vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, BVerwGE 125, 40, 42).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Geschützt sind nicht nur personenbezogene Daten, die ohne weiteres zur Identifikation der Personen führen, sondern auch Äußerungen und Angaben zur Sache können geheimhaltungsbedürftig sein, wenn die Mitteilungen Rückschlüsse auf die Person erlauben und in Abwägung mit den Interessen des Antragstellers ein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung besteht (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 -, NVwZ 2010, 1493).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 95 A 1.14

    In-Camera-Verfahren bezüglich Einsicht in Sonderprüfberichte der Innenrevision

    Einen solchen besonderen Bezug weisen die Regelungen in § 3 Nr. 2, 4 und 6, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Satz 2 IFG dagegen weder in grundrechtlicher noch in verfassungsrechtlich-institutioneller Hinsicht auf (vgl. zu den §§ 5 und 6 IFG VGH Kassel, Beschluss vom 2. August 2012 - 27 F 96/11 - juris Rn. 9; allgemein zu den Bestimmungen des IFG Geiger, a.a.O.; Husein, LKV 2010, 337, 343; ebenso wohl auch Posser, in: a.a.O., Rn. 21.1; zu Vorschriften des Datenschutzes Rudisile, a.a.O.; Ziekow, a.a.O., 135; a.A. Schoch, a.a.O.; Schemmer, DVBl. 2011, 323, 329; Weber, NVwZ 2008, 1284; offen gelassen von OVG Münster, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 13a F 3/11 - NVwZ-RR 2011, 965, 966).
  • VGH Hessen, 14.08.2012 - 27 F 1354/11
    Insbesondere die Tatsache, in herausgehobener Stelle bei einem Verfahrensbeteiligten beschäftigt gewesen zu sein, stellt sich in aller Regel bereits deshalb nicht als geheimhaltungsbedürftig dar, da dies ohnehin durch Interneteinträge, Gewerbeanmeldungen etc. allgemein bekannt ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 27 F 96/11 - juris).
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